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DruckenVeröffentlicht am 09.12.2005 von Karin Schleines

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Start des neuen ERP-Innovationsprogramms

Wie die KfW am 01.12.2005 mitgeteilt hat, hat die EU Kommission das neue ERP-Innovationsprogramm genehmigt. Unternehmen können Anträge im neuen ERP-Programm  (Programm-Nr. 180 bis 185) ab dem 01.12.2005 über ihre Hausbank bei der KfW  einreichen. Neu sind vor allem die Programmstruktur sowie die Gestaltung der Zinskonditionen.   Das neue Innovationspgrogramm wurde in Anlehnung an die Strukturen des Produkts "Unternehmerkapital - Kapital für Arbeit und Investitionen" konzipiert. Dieses Finanzierungspaket besteht grundsätzlich aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche. Die Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig., und zwar bis einschließlich 50 Mio EUR  60% und über 50 Mio EUR bis einschließlich 500 MIo EUR 50%.    Auf  Wunsch des Antragstellers ist auch eine reine Fremdkapitalfinanzierung möglich ( d.h. 100% FK und 0% Nachrangtranche).                                                                                           Für die banküblich zu besichernde Fremdkapitaltranche haftet die durchleitende bank, für die unbesicherte Nachrangtranche sind gemäß KfW die Banken freigestellt. Somit ist auch für Unternehmen mit einem Umsatz über 125 Mio EUR eien Haftungsfreistellung vorgesehen.            Bezüglich der Zinsgestaltung ist anzumerken, dass für die Fremdkapitaltranche das zum 01.04.d. Jahres eingeführte risikogerechte Preissystem angewandt wird, also Zinssatz, der auf Basis von Bonität und Sicherheiten bestimmt wird. Für die Nachrangtranche gelten gleichfalls individuelle Zinssätze, die sich an der Bonität des Endkreditnehmers orientieren.                                                                                                              Die Laufzeit beträgt für beide Tranchen grundsätzlich 10 Jahre. ei der Fremdkapitaltranche sind bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Tildung der Nachrangtranche beginnt gemäß KfW grundsätzlich nach 7 tilgungsfreien Jahren. Auf Wunsch gewährt die KfW auch Darlehen mit kürzerer Laufzeit, sofern das Vorhaben des Kunden dies rechtfertigt.             Mit freundlichem Gruß Karin H. Schleines                            

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